vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Beugestrafen des Exekutionsverfahrens keine Betriebsausgaben

SteuerrechtRdW 2013/49RdW 2013, 50 Heft 1 v. 24.1.2013

Beugestrafen nach der Exekutionsordnung werden steuerlich gleich behandelt wie die in einem Strafverfahren verhängten Strafen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte