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RdW - Österreichisches Recht der Wirtschaft
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BEinstG: einmaliges Fehlverhalten kein Kündigungsgrund
Arbeitsrecht
Judikatur
RdW 2012/235
RdW 2012, 231
Heft 4 v. 17.4.2012
BEinstG § 8 Abs 4 lit c
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Stichworte
Behindertenschutz
besonderer Kündigungsschutz
Behinderter
grobe Pflichtverletzung
pflichtwidriges Verhalten
Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
Sicherheitskontrollen am Flughafen
Sicherheitsbeamter
Sicherheitsdienst
Entlassungsgrund
keine Zustimung des Behindertenausschusses zur Kündigung
Interessenabwägung
besondere soziale Schutzbedürftigkeit
§ 8 Abs 4 lit c BEinstG
begünstigter Behinderter
Kündigung