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Wegfall des Wettbewerbsverhältnisses - kein Oppositionsgrund

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2010/439RdW 2010, 401 Heft 7 v. 17.7.2010

EO §§ 35, 355

UWG § 14

Ist das Vorliegen des Wettbewerbsverhältnisses nicht Tatbestandsmerkmal des Exekutionstitels, kann - selbst wenn als Rechtsgrundlage des Titels das UWG dient - der Wegfall des Wettbewerbsverhältnisses zwischen beklagter und klagender Partei nicht als Oppositionsgrund geltend gemacht werden. Ein Wettbewerbsverhältnis des Störers zum Verletzten ist nämlich nicht notwendige Voraussetzung für eine Unterlassungspflicht; auch die Förderung fremden Wettbewerbs genügt.

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