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Transkript einer rechtswidrig erlangten Tonaufnahme als Beweismittel

Wirtschaftsrecht JudikaturVerfahrensrechtRdW 2008/493RdW 2008, 525 Heft 8 v. 15.8.2008

ABGB § 16

ZPO §§ 266, 298

Das Transkript einer rechtswidrig hergestellten Tonaufnahme kann im Zivilprozess uneingeschränkt als Beweismittel herangezogen werden. Eine Interessenabwägung ist nicht erforderlich.

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