In diesem österreichischen Vorlagefall hat der EuGH erläutert, welche Änderungen Vertragsbedingungen keine wesentlichen Änderungen und damit keine neue Auftragsvergabe iSd RL 92/50/EWG darstellen. EuGH 19. 6. 2008, C-454/06, Pressetext Nachrichtenagentur (zu den Schlussanträgen der Generalanwältin siehe RdW 2008/190).

