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BFH: Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs

Judikatur SteuerrechtRdW 2007/522RdW 2007, 511 Heft 8 v. 15.8.2007

dEStG: § 9 Abs 1 Satz 1, § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 1 Satz 2

ö EStG: §§ 4, 16, 20

Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören auch dann zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.

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