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Änderung der Gaststättenpauschalierungs- Verordnung - BGBl

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2007/398RdW 2007, 390 Heft 7 v. 19.7.2007

Im BGBl wurde eine Änderung der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung kundgemacht, mit der ua klargestellt wird, dass Provisionen (zB aus dem Betrieb einer Lotto-/Toto-Annahmestelle) nicht von der Pauschalierung erfasst sind, sondern (ohne Berücksichtigung anteiliger Betriebsausgaben) gesondert anzusetzen sind. BGBl II 2007/149.

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