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Erwerb bei Aufhebung einer Stiftung

SteuerrechtDr. Karl-Werner FellnerRdW 2007/198RdW 2007, 186 Heft 3 v. 15.3.2007

Im Falle der Aufhebung der Stiftung unterliegt Vermögen, das dem zuletzt Berechtigten zufällt, als Empfang von sich selbst nicht der Schenkungssteuer.

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