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Zur Gültigkeit der mündlichen Verlängerung eines Sozialplanes

ArbeitsrechtJudikatur Allgemeines ArbeitsrechtRdW 2006/480RdW 2006, 517 Heft 8 v. 16.8.2006

ArbVG: §§ 29, 97 Abs 1 Z 4, § 109

Die mündliche Vereinbarung der Verlängerung einer befristeten Betriebsvereinbarung (hier: über die Abfederung negativer Folgen einer Betriebsänderung - Sozialplan) ist unwirksam. Diese unzulässige Betriebsvereinbarung kann nur dann über den Ablauf der Befristung hinaus Wirksamkeit entfalten, wenn sie (schlüssig) Eingang in die Einzeldienstverträge gefunden hat.

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