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Aufrechnungsverbot und Forderungsabtretung

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/363RdW 2005, 353 Heft 6 v. 15.6.2005

§ 1394 ABGB, § 1438 ABGB

Ein vertragliches Aufrechnungsverbot geht bei der Zession als Nebenrecht zusammen mit der abgetretenen Forderung auf den Zessionar über. Ein allgemeines Aufrechnungsverbot unterbindet in diesem Fall nicht nur die Kompensation mit einer Gegenforderung gegen den Zedenten, sondern auch die Aufrechnung mit einer Forderung des Schuldners gegen den Zessionar.

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