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PKW-Angemessenheitsverordnung gleichheitswidrig?

SteuerrechtDr. Alexander Wagner1)1)Der Autor dankt Herrn Mag. Martin Puchinger für seine Anregungen in Zusammenhang mit diesem Artikel.RdW 2005/232RdW 2005, 184 Heft 3 v. 15.3.2005

Mit Verordnung vom 9. 12. 2004 wurde die Angemessenheitsgrenze für Aufwendungen iZm Personen- und Kombinationskraftwagen festgeschrieben bzw angehoben. Korrespondierend dazu wurde auch die Kfz-Sachbezugsobergrenze angepasst. Die PKW-AngemessenheitsVO harmonisiert nicht mit der SachbezugsVO, die Rechtsfolgen sind darüber hinaus von Zufälligkeiten abhängig.

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