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Haftung für unrichtige Auskunftserteilung der Bank

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/465RdW 2004, 530 Heft 9 v. 15.9.2004

ABGB: § 1300 ZPO: § 502 Abs 1

Die auch auf die Auskunftserteilung von Banken erstreckte Haftung nach § 1300 ABGB tritt nicht nur im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung, sondern bereits bei der erstmaligen Auskunftserteilung ein, sofern diese nicht selbstlos erfolgte.

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