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Verspätetes Rechtsmittel wegen falscher Adressierung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2004/440RdW 2004, 488 Heft 8 v. 16.8.2004

ZPO: § 464 Abs 1, § 508 Abs 1 und 2 GOG: § 89

Wurde ein Schriftsatz (ordentliche Revision, Zulassungsantrag gem § 508 Abs 1 ZPO) an das falsche Gericht adressiert und ist er erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beim richtigen Gericht eingelangt, ist das Rechtsmittel als verspätet zurückzuweisen.

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