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Einkommensteuer auf Verzugszinsen

SteuerrechtRdW 2002/375RdW 2002, 369 Heft 6 v. 15.6.2002

Bei Schadenersatzverhandlungen wird oft übersehen: Verzugszinsen unterliegen auch beim Privaten der Einkommensteuer.

Der Bf erzielte Einkünfte als Dienstnehmer und Einkünfte als selbstständiger Architekt. Aufgrund eines erlittenen Autounfalles wurden ihm Schadenersatzbeträge zugesprochen. Der ausgezahlte Betrag enthielt ua 170.000 S an Verzugszinsen.

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