§ 15 KSchG 
 RL 94/47/EG  
 § 2 TNG 
Das TNG (wie auch die RL 94/47/EG) enthält zwingende Bestimmungen über die Informationspflicht des Unternehmers und das Rücktrittsrecht des Verbrauchers, nicht aber ein gesetzliches Kündigungsrecht, wie es§ 15 KSchGvorsieht.

