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Uniformreinigung grundsätzlich keine Werbungskosten

SteuerrechtRdW 2001/410RdW 2001, 373 Heft 6 v. 15.6.2001

Der VwGH hat sich jüngst wieder mit der Frage auseinander gesetzt, ob es zu Werbungskosten führt, wenn ein Wachebeamter seine Uniform auf eigene Kosten reinigen lässt.

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