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Kein Unterhaltsabsetzbetrag für Großmutter, wenn der unterhaltspflichtige Vater unbekannten Aufenthalts ist und seiner Verpflichtung nicht nachkommt

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2001/351RdW 2001, 319 Heft 5 v. 15.5.2001

§ 33 Abs 3 lit b EStG, § 34 Abs 7 EStG

Gem § 33 Abs 3 lit b EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind, das nicht seinem Haushalt zugehört und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihlife gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein Unterhaltsabsetzbetrag zu.

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