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Geltendmachung gepfändeter Forderungen durch den Verpflichteten und Kapitalisierung exekutiv betriebener Zinsen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2001/92RdW 2001, 88 Heft 2 v. 15.2.2001

§ 294 EO

Soweit die gepfändete Forderung dem betreibenden Gläubiger nur teilweise, nämlich bis zur allenfalls geringeren Höhe des jeweils betriebenen Anspruchs, überwiesen wurde, ist der Verpflichtete nicht gehindert, die vom Pfändungsband gleichfalls erfasste Restforderung geltend zu machen. Er kann jedoch nur noch auf Gerichtserlag klagen.

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