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VwGH: Wiederaufnahme und Finanzstrafen bei Verlustmodellen

SteuerrechtRdW 2000/217RdW 2000, 249 Heft 4 v. 15.4.2000

Bei Verlustmodellen kommt nach Ansicht des VwGH bei der Ermessensübung für die Wiederaufnahme dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung besondere Bedeutung zu.

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