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Verletzung des Hausbesorgers: Schadensverlagerung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1999, 400 Heft 6 v. 15.6.1999

§ 7 HbG, § 13 HbG, § 17 Abs 1 und 2 HbG
§ 1295 ABGB

Ist der Schaden eine typische Folge, die die übertretene Norm verhindern wollte, hat ihn aber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder rechtsgeschäftlicher Regelung ausnahmsweise ein Dritter zu tragen, dann ist der Schädiger verpflichtet, diesem Ersatz zu leisten.

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