§ 861 ABGB, § 863 ABGB 
 § 23 AngG 
 § 63 ASGG 
Die Äußerung eines abfertigungsberechtigten AN, er wolle das Arbeitsverhältnis auflösen, ist im Zweifelsfall nicht als Kündigung, sondern als Anbot zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen.

