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VfGH: Keine B-VG-Gesamtänderung durch Streichung der Stadterneuerungsbegünstigung

SteuerrechtRdW 1999, 109 Heft 2 v. 15.2.1999

Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes stellt die verfassungsrechtliche Absicherung der Beseitigung der begünstigten Abschreibung für Assanierungsaufwendungen nach dem Stadterneuerungsgesetz keine Gesamtänderung der Bundesverfassung dar, weil es sich um einen Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Budgetkonsolidierung handelt, das unterschiedlichste Personengruppen nicht unbeträchtlich belastet hat.

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