§ 1 Abs 6 Z 2 IESG 
 § 4 VereinsG 
Ist ein Schriftführer eines Vereins auch nur vertretungsweise zur Vertretung des Vereins nach außen befugt, so hat er keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.
OGH 12.03.1998, 8 Ob S 339/97d
 § 1 Abs 6 Z 2 IESG 
 § 4 VereinsG 
Ist ein Schriftführer eines Vereins auch nur vertretungsweise zur Vertretung des Vereins nach außen befugt, so hat er keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.
OGH 12.03.1998, 8 Ob S 339/97d
