§ 1162b ABGB 
 § 29 AngG 
 § 235 Abs 4 ZPO 
1. Die Bestimmung des § 1162b ABGB gilt auch für freie Dienstverträge.
2. Nach stRsp ist der AN berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen.
 § 1162b ABGB 
 § 29 AngG 
 § 235 Abs 4 ZPO 
1. Die Bestimmung des § 1162b ABGB gilt auch für freie Dienstverträge.
2. Nach stRsp ist der AN berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen.
