Art 119 EG-Vertrag 
 Protokoll Nr 2 EU-Vertrag 
1. Die Dienstzeit teilzeitbeschäftigter AN, die aufgrund ihres Geschlechts mittelbar diskriminiert worden sind, ist ab dem 8. 4. 1976 - dem Tag des Erlasses des Urteils Defrenne - für die Berechnung der ihnen zustehenden Zusatzleistungen zu berücksichtigen.

