§ 1175 ABGB, § 1183 ABGB, § 1215 ABGB 
 Art 7 Nr 15 EVHGB 
 § 142 Abs 3 HGB 
Der Einwand der Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges kann nicht mehr erhoben werden, wenn bereits eine bindende, da nicht bekämpfte Entscheidung des Erstgerichtes vorliegt.

