§ 18 GmbHG 
 § 863 ABGB, § 1016 ABGB 
Mangels Vertragsbestimmung ist eine Ausdehnung der Vertretungsmacht nach Wegfall eines zur Kollektivvertretung berufenen Geschäftsführers auf den verbleibenden Geschäftsführer ohne Satzungsänderung unzulässig.
 § 18 GmbHG 
 § 863 ABGB, § 1016 ABGB 
Mangels Vertragsbestimmung ist eine Ausdehnung der Vertretungsmacht nach Wegfall eines zur Kollektivvertretung berufenen Geschäftsführers auf den verbleibenden Geschäftsführer ohne Satzungsänderung unzulässig.
