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Sanierungsgewinn: Nachsicht statt Steuerbefreiung?

SteuerrechtRdW 1997, 747 Heft 12 v. 15.12.1997

Das BMF hat angekündigt, bei Unternehmenssanierungen in berücksichtigungswürdigen Fällen anstelle der bisherigen Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne Abgabennachsicht zu gewähren.

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