§ 46 Abs 1 Z 3 KO idF IRÄG 1994
 § 16 AngG 
Nur die auf die Zeit nach der Konkurseröffnung anfallenden Anteile der Sonderzahlung und die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sind Masseforderungen.
OGH 16.11.1995, 8 Ob 30/95
 § 46 Abs 1 Z 3 KO idF IRÄG 1994
 § 16 AngG 
Nur die auf die Zeit nach der Konkurseröffnung anfallenden Anteile der Sonderzahlung und die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge sind Masseforderungen.
OGH 16.11.1995, 8 Ob 30/95
