§ 1 UWG 
 § 48 Abs 2 IPRG 
 § 42 LFG, § 44 LFG 
Der Betrieb einer Gleitschirmschule ohne die erforderliche Bewilligung ist sittenwidrig iSd § 1 UWG. Es wird damit ein sachlich nicht gerechtfertigter Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangt.
 § 1 UWG 
 § 48 Abs 2 IPRG 
 § 42 LFG, § 44 LFG 
Der Betrieb einer Gleitschirmschule ohne die erforderliche Bewilligung ist sittenwidrig iSd § 1 UWG. Es wird damit ein sachlich nicht gerechtfertigter Vorsprung vor gesetzestreuen Mitbewerbern erlangt.
