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Ersatz der Kopierkosten im Finanzstrafverfahren

SteuerrechtWolf-Dieter ArnoldRdW 1996, 502 Heft 10 v. 15.10.1996

Im Zuge von Einsichtnahmen in die Konten von Bankkunden aufgrund von Auskunftsersuchen nach Durchbrechung des Bankgeheimnisses kommt es zu erheblichen Kopier- und Sachaufwendungen; der VwGH hat nunmehr klargestellt, dass die Abgabenbehörde gegenüber dem Kreditinstitut auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zum Kostenersatz verpflichtet ist.

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