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Kleider und Kosmetika auch bei Schauspielern und Fernsehansagerinnen nicht abzugsfähig; Verlagerung von Aufwendungen der Lebensführung in einem einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 175 Heft 5a v. 1.5.1990

EStG: § 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2

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