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Widerruf eines Überstundenpauschales

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 280 Heft 8 v. 1.8.1989

AZG § 10

Wurde eine Pauschalentlohnung für Überstunden vereinbart, so kann sie weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer einseitig widerrufen werden. Dies gilt mangels abweichender Vereinbarung auch dann, wenn infolge geänderter Umstände die Notwendigkeit von Überstunden entfällt.

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