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Hingabe von Besserungskapital nur im Sanierungsfall abzugsfähig

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1989, 177 Heft 5 v. 1.5.1989

Als Besserungskapital wird ein Kapitalzuschuß mit (aufschiebend bedingter) Rückzahlungspflicht im Falle einer wirtschaftlichen Besserung des empfangenden Unternehmens bezeichnet.

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