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Mittelbare wesentliche Beteiligung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 369 Heft 9 v. 1.9.1988

GewStG: § 7 Z 6

EStG § 22 Abs 1 Z 2

Mangels einer ausdrücklichen Anordnung ist es auch bei einer mittelbaren Beteiligung nicht notwendig, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer in der Generalversammlung (Hauptversammlung) der seine Beteiligung vermittelnden Gesellschaft die zur Beschlußfassung gebotene Mehrheit hat.

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