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Kollektivvertragsunterworfenheit: Faktische Mitgliedschaft maßgebend

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 361 Heft 9 v. 1.9.1988

ArbVG § 8 Z 1

Für die Kollektivvertragsunterworfenheit ist die Mitgliedschaft gem § 8 Z 1 ArbVG in der Form maßgebend, wie sie infolge Zuordnung durch die Kammer zu einem bestimmten Fachverband oder einer Innung faktisch gehandhabt wird.

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