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Sicherungsexekution bei bestätigtem Urteil

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1988, 292 Heft 7 v. 1.7.1988

EO § 371

Ein bestätigtes Urteil iS des § 371 Abs 1 dritter Fall EO liegt nicht nur vor, wenn die Entscheidungen der ersten und zweiten Instanz gänzlich übereinstimmen, sondern auch sonst, soweit die zweite Instanz die Entscheidung des Erstgerichtes teilweise bestätigt.

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