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Werbungskosten nach Beendigung eines Dienstverhältnisses

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1988, 29 Heft 1 v. 1.1.1988

EStG §§ 16, 65

Fallen Werbungskosten erst nach Beendigung jenes Dienstverhältnisses an, dem sie sachlich zuzuordnen sind, so kann dafür eine Eintragung auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen werden, die für ein anderes (nachfolgendes) Dienstverhältnis verwendet wird.

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