vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anrechenbarkeit eines Freizeitanspruches auf Urlaubserhöhung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1988, 396 Heft 10 v. 1.10.1988

UrlG Art VII (BGBl 81/1983)

Eine jeweils an einem bestimmten Tag des Jahres gewährte Freizeit zur Abgeltung des mit der Umstellung auf unbare Lohnauszahlung verbundenen Zeitaufwandes für Bankwege ist nicht als Urlaub zu qualifizieren, weshalb eine Anrechnung auf den erhöhten Urlaubsanspruch iSd Art VII BGBl 81/1983 nicht erfolgen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!