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Keine Rückstellung für „Vertreterabfertigungen“ nach § 25 HVG

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1987, 213 Heft 6 v. 1.6.1987

EStG § 6

Für Entschädigungsansprüche nach § 25 HVG darf während des aufrechten Vertretungsverhältnisses jedenfalls dann nicht durch eine Rückstellung Vorsorge getroffen werden, wenn eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Entschädigungsanspruch - nämlich nach Ausscheiden des Handelsvertreters für den Geschäftsherrn fortwirkende Vorteile aus Vertretungen - nicht erkennbar sind.

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