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Betriebseinheit trotz Betriebsaufspaltung?

ArbeitsrechtPeter Doralt, Peter Csoklich*)*)Für wertvolle Hinweise zu dieser Arbeit danken wir Herrn Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier.RdW 1987, 163 Heft 5 v. 1.5.1987

In den letzten Jahren wurden häufig die bei einem Rechtsträger zusammengefaßten Unternehmensfunktionen auf mehrere selbständige Rechtsträger ohne Änderung der „wirtschaftlichen“ Eigentumsverhältnisse aufgeteilt („Betriebsaufspaltung“).

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