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Kollektivvertragliches Mindestentgelt und Spesenersatz

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 133 Heft 4 v. 1.4.1987

ArbVG § 3

Soweit eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag über begrenzten Ersatz von mit der Berufsausübung verbundenen Spesen zu deren Tragung durch den Arbeitnehmer auf Kosten seines kollektivvertraglichen Mindestentgelts führt, ist sie rechtsunwirksam.

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