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Gestaltungsmöglichkeiten zum Hinausschieben des Grunderwerbs bis zur GrESt-Reform

SteuerrechtRdW 1987, 99 Heft 3 v. 1.3.1987

Die GrESt-Reform soll zu einer erheblichen Herabsetzung des Steuersatzes führen; grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge werden daher nach Möglichkeit bis zum Inkrafttreten des neuen Steuersatzes aufgeschoben (ausführlich zum selben Thema s auch Mühlehner, ÖStZNr 6/1987, in Druck).

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