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Berücksichtigung nicht bekanntgegebener Vordienstzeiten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 97 Heft 3 v. 1.3.1987

KV Handelsangestellte: insb III 3

Nach dem KV für Handelsangestellte sind Vordienstzeiten hinsichtlich Einstufung und Entlohnung auch dann (rückwirkend) zu berücksichtigen, wenn sie dem (keinen Dienstzettel ausstellenden) Arbeitgeber vom Angestellten nicht bekanntgegeben wurden.

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