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Anwendbarkeit des MRG auf Immobilien-Leasing

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1987, 80 Heft 3 v. 1.3.1987

ABGB § 1090

MRG § 1

Ein kündbarer, auf unbestimmte Dauer geschlossener Nutzungsvertrag über eine Sache ist im allgemeinen ein Bestandvertrag; bei Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten ist daher in der Regel das MRG anzuwenden.

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