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Terminsverlust- und Rücknahmeklausel in Leasingverträgen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 268 Heft 9 v. 1.9.1986

ABGB:§§ 864 a, 879

KSchG § 13

Die in einem Leasing-Vertragsformular enthaltene Klausel, daß der Leasinggeber bei Verzug des Leasingnehmers mit seinen Zahlungspflichten das Bestandentgelt für die restliche vereinbarte Vertragsdauer fällig stellen kann, ist weder überraschend noch gröblich benachteiligend. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, sind für die Geltendmachung des Terminsverlustes die Voraussetzungen des § 13 KSchG erforderlich.

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