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Gerichtsbesetzung bei Entscheidungen des Arbeitsgerichts über Exekutionsklagen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1986, 154 Heft 5 v. 1.5.1986

ArbGG: § 30

EO § 50

Die Besetzung des Arbeitsgerichts bei Entscheidungen über Exekutionsklagen richtet sich nach den Vorschriften des ArbGG.

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