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Betriebsveräußerung ohne Schuldübernahme

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1986, 129 Heft 4 v. 1.4.1986

EStG § 24

Wird ein Betrieb lastenfrei veräußert, dann hat die Bf als Verkäuferin alle offenen Geschäftsschulden sowie rückständige

Seite 129


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