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„Selbständige Wohnung“ iS des § 1 Abs 4 Z 2 MRG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1986, 339 Heft 11 v. 1.11.1986

MRG § 1 Abs 4 Z 2

Unter einer Wohnung ist ein selbständiger und in sich baulich abgeschlossener Teil eines Gebäudes zu verstehen, der geeignet ist, der Befriedigung des individuellen Wohnbedürfnisses von Menschen zu dienen.

OGH 1. 10. 1985, 5 Ob 76, 77/85

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