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Verkehrsschutz bei nicht untersagten gesetzwidrigen Vereinen - Auseinandersetzung bei einem wirtschaftliche Zwecke verfolgenden Idealverein

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 139 Heft 5 v. 1.5.1984

VerG § 7

GenG §§ 1, 8

Nicht untersagte Idealvereine mit gesetzwidrigem Zweck sind auch rechtlich existent, weil dies der Verkehrsschutz erfordert.

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